Absturzsicherung

Flachdächer ab einer Absturzhöhe von zwei Metern müssen laut Vorgabe des Dachverbandes der Berufsgenossenschaften (DGUV) sowie des Gesetzgebers mit einem Sicherungssystem ausgestattet sein.

 

Kollektivschutz durch Sicherheitsgeländer

 

Absturzsicherungen sollten auf jeden Fall von Spezialisten geplant und montiert werden, da diese bezüglich Dachkonstruktionen, Dübeltechnik, Befestigungsarten und rechtlichen Vorgaben geschult sind. Wir können zudem auf viele Jahre Erfahrung zurückblicken, die bei der Wiedereindichtung von Dächern nach Anbringen von Anschlagpunkten unerlässlich ist.

Geländer, die mit verschiedenen Ballastierungen versehen werden können, bieten hierbei kollektiven Schutz vor Abstürzen. Ob für Ihre Zwecke ein Permanentgelädern notwendig ist oder ob bereits ein Temporärgeländer ausreicht, können Sie in einem Beratungsgespräch mit uns herausfinden.

Individualschutz

 

Durch Anschlagpunkte und Seilsystem kann ein individueller Absturzschutz sichergestellt werden. Die ordnungsgemäße Montage und Wartung der Anschlagspunkte erhalten Sie bei uns aus einer Hand. Hier spielt auch die sachgemäße Wiedereindichtung des Daches nach Anbringung der Anschlagpunkte eine essentielle Rolle.

Beispielsweise können die Anschlagpunkte mit einem Seilsystem zur Sicherung verbunden werden. In Verbindung mit Edelstahlseilen kann die Sicherung von Individuen gewährleistet werden, sofern diese regelmäßig gewartet und geprüft werden.